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Untersuchungen zum Transfer von Maduramicin aus dem Futtermittel in das Ei
Projekt
Förderkennzeichen: BfR-SiN-08-1322-438
Laufzeit: 01.04.2010
- 31.12.2010
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Maduramicin ist in der EU als Kokzidiostatikum für Masthühner und Puten zugelassen. Da bei der Herstellung von Futtermitteln immer ein Anteil des vorher produzierten Futtermittels in der Anlage verbleibt, kann eine Kontamination des nachfolgenden Futtermittels nicht ausgeschlossen werden. Durch diese sogenannte Kreuzkontamination kann Maduramicin auch in Futtermittel gelangen, die für Nicht-Zieltierarten bestimmt sind. Um dieser unvermeidbaren Verschleppung Rechnung zu tragen, hat die EU in der Richtlinie 2009/8/EG Höchstgehalte für Kokzidiostatika in Futtermitteln, die für Nicht-Zieltierarten bestimmt sind, festgelegt. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs wurden mit derVerordnung (EG) 124/2009 Höchstgehalte für alle zugelassenen Kokzidiostatika in Geweben von Nicht-Zieltierarten festgelegt.Dem Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (STALUT) wurden 2009 Berichte vorgelegt, in denen Untersuchungen zeigten, dass bei Einhaltung des durch Verschleppungverursachten Höchstgehaltes von 0,05 mg/kg in Futtermitteln der festgelegte Höchstgehalt von 2 Mikrogramm/kg in Eiern deutlich überschritten wird. Wenn sich die Untersuchungen bestätigen, ist in Eiern eine Überschreitung des Höchstgehaltes möglich, auch wenn die vorgegebenen Höchstgehalte in Futtermitteln eingehalten werden.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Tierernährung
- Toxikologie
Rahmenprogramm
Förderprogramm
Ausführende Einrichtung
BfR - Abteilung 8: Sicherheit in der Nahrungskette (BfR - SIN)