Risikobewertung und Stellungnahme zu Anträgen auf experimentelle Freisetzungen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und Produkten aus gentechnisch veränderten Organismen
Projekt
Förderkennzeichen: JKI-SG-08-0002
Laufzeit: 01.01.2008
- 31.12.2020
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung
Nach Gentechnikgesetz müssen Versuche mit GVO (Freisetzungen) genehmigt werden. Das Gleiche gilt für das Inverkehrbringen von Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, d. h. die Abgabe solcher Produkte an Dritte z. B. durch Verkauf. Eine solche Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn gewährleistet ist, dass alle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren erarbeitet das Institut die wissenschaftlichen Stellungnahmen des JKI. Diese fließen in die Entscheidungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein, die im Benehmen mit weiteren Bundesbehörden getroffen werden. Bevor eine Genehmigung zur Freisetzung von GVO erteilt wird, nehmen die zuständigen Landesbehörden Stellung. Ebenso wird die Öffentlichkeit beteiligt. In das wissenschaftliche Bewertungsverfahren für das Inverkehrbringen von GVO als Nahrungs- und Futtermittel, das durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) geleitet wird, ist das JKI in gleicher Weise eingebunden.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Pflanzenzüchtung
- Biotechnologie
- Toxikologie
Rahmenprogramm
Förderprogramm
Ausführende Einrichtung
Institut für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen (JKI-SB)