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Untersuchung der Migration aus Elastomeren für den Lebensmittelkontakt

Projekt


Förderkennzeichen: BfR-CPS-08-1322-497
Laufzeit: 01.03.2011 - 01.12.2016
Forschungszweck: Experimentelle Forschung

Elastomere werden in der Lebensmittelindustrie für die Herstellung von zahlreichen Bedarfsgegenständen, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen können, eingesetzt. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, fordert, dass Verpackungsmaterialien für Lebensmittel nach guter Herstellungspraxis so hergestellt werden müssen, dass sie unter normalen Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden. Um zu prüfen, ob dieser rechtliche Grundsatz in Bezug auf die Freisetzung von Additiven, ihren Verunreinigungen sowie von Reaktionsprodukten aus Lebensmittelkontaktmaterialien bestehend aus Elastomeren eingehalten wird, ist eine Bestandsaufnahme über Art und Menge des Übergangs dieser Substanzen aus verschiedenen Produktgruppen auf Lebensmittel erforderlich. Auf dieser Basis soll ein eventueller Handlungsbedarf im Risikomanagement (Vollzugsmaßnahmen und/oder spezifischere rechtliche Bestimmungen für Elastomere im Lebensmittelkontakt) geprüft werden. 2016: Elastomere werden in der Lebensmittelindustrie für die Herstellung von zahlreichen Artikeln wie Dichtungen und Schläuche, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen können, eingesetzt. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, fordert, dass Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln nach guter Herstellungspraxis so hergestellt werden müssen, dass sie unter normalen Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden. Im Anhang I der VO ist ein Verzeichnis der Gruppen von Materialien und Gegenständen aufgeführt, für die Einzelmaßnahmen erlassen werden können. Hier sind auch Gummi und Silikone aufgeführt, für die jedoch bislang keine gemeinschaftlichen Regelungen vorliegen. Demzufolge werden diese Materialien in nationalen Vorschriften, in Deutschland in der BfR-Empfehlung XXI, geregelt. Momentan wird die Empfehlung XXI überarbeitet, so dass zum Teil eine neue Bewertung von Substanzen stattfindet. Bei der Herstellung von Elastomeren werden Hilfsmittel (Antioxidantien, UV-Stabilisatoren, Antistatika, Weichmacher usw.) eingesetzt, um eine ausreichende Verarbeitbarkeit und Haltbarkeit des Polymers zu gewährleisten. Diese Additive sind in der Regel nicht mit der Polymermatrix vernetzt und besitzen somit die Fähigkeit, aus dem Polymer in das Lebensmittel zu migrieren. Über Art und Umfang der Übergänge dieser Stoffe existieren jedoch zur Zeit nur sehr begrenzte Informationen. Um zu prüfen, ob der rechtliche Grundsatz in Bezug auf die Freisetzung von Additiven, ihren Verunreinigungen sowie von Reaktionsprodukten aus Lebensmittelkontaktmaterialien bestehend aus Elastomeren eingehalten wird, ist eine Bestandsaufnahme über Art und Menge des Übergangs dieser Substanzen aus verschiedenen Produktgruppen auf Lebensmittel erforderlich. Erkenntnisse über die Freisetzung sind notwendig für die Risikobewertung dieser Stoffe und zur Ableitung evtl. Handlungsbedarfs im Hinblick auf das Risikomanagement. Nach verfügbarer Datenlage können neue Erkenntnisse ebenfalls in Form von Hinweisen in die BfR Empfehlung XXI eingearbeitet werden. Ferner muss geprüft werden, in wie fern neue analytische Methoden und Migrationsansätze für den Bereich der Elastomerprüfung in die BfR Empfehlung XXI eingebunden werden können. 2017: Bedarfsgegenstände aus Elastomeren (Natur- u., Synthesekautschuk) werden vielfach als Dichtungen, Schläuche, Förderbänder und Formteile für diverse Lebensmittelkontaktmaterialien eingesetzt. Um den Polymeren bestimmte technische Eigenschaften zu verleihen, müssen diesen bei der Herstellung verschiedene Additive (z.B. Antioxidantien, Verarbeitungshilfsstoffe, Vulkanisationsbeschleuniger, Weichmacher usw.) zugesetzt werden. Sie sind in der Regel nicht mit der Polymermatrix vernetzt. Somit besitzen diese die Fähigkeit, aus dem Polymer in das Lebensmittel zu migrieren. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1935/2004 müssen Verpackungsmaterialien für Lebensmittel nach guter Herstellungspraxis so hergestellt werden, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen. Da noch keine europaweit harmonisierten Vorschriften gelten, werden Elastomere über nationale Vorschriften, in Deutschland über die BfR Empfehlung XXI für Bedarfsgegenstände auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk, geregelt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Kenntnisse zu freigesetzten Additiven und NIAS aus Lebensmittelkontaktmaterialien bestehend aus Elastomeren zu gewinnen.

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