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Untersuchungen zu Aufnahme, Anreicherung und Verbleib von Malachitgrün in Zuchtfischen

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: BfR-LMS-08-1322-253
Laufzeit: 01.01.2007 - 31.12.2007
Forschungszweck: Grundlagenforschung

Malachitgrün ist ein Triphenylmethanfarbstoff und Desinfektionsmittel, dessen Anwendung als Tierarzneimittel in Aquakulturen, die der Lebensmittelgewinnung dienen, nicht zulässig ist. Rückstände von Malachitgrün liegen in Fischen überwiegend in Form der Leukobase (Leukomalachitgrün) vor. Für die analytische Bestimmung der Rückstände und die Risiko-bewertung ist es somit unbedingt notwendig, dass neben Malachitgrün auch dessen Metabolit Leukomalachitgrün berücksichtigt wird. Da der Wirkstoff Malachitgrün nicht in die Anhänge I bis III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgenommen ist, dürfen Rückstände dieses Wirkstoffs in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs nicht vorkommen (Nulltoleranz). Gemäß einer Entscheidung der EU Kommission vom 22. Dezember 2003 (2004/25/EG) zur Änderung der Entscheidung 2002/657/EG hinsichtlich der Festlegung von Mindestleistungsgrenzen (MRPL) für bestimmte Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs wurde eine MRPL für Analysenmethoden zur Bestimmung von Malachitgrün (Summe von Malachit- und Leukomalachitgrün) von 2 µg/kg festgelegt. Der mit der Entscheidung 2004/25/EG festgeschriebene MRPL-Wert gibt wiederum lediglich die Mindestanforderungen vor, die von allen amtlichen Laboratorien der Gemeinschaft mindestens erreicht werden müssen. Sie sind rein analytisch begründet und können jederzeit nach unten korrigiert werden. Soweit verfügbar und validiert dürfen auch leistungsfähigere Methoden angewandt werden. Die MRPLs sind keine rechtsverbindlichen Höchstmengen zur Überprüfung von Nulltoleranzen (BfR, 2007). Für die MRPLs gilt, „dass allein die technische Machbarkeit und nicht das gesundheitliche Risiko das Maß für die Festlegung dieser Höchstmengen war bzw. ist und diese Höchstmengen für die jeweilige Substanz in der Regel niemals einer Risikobewertung unterzogen wurden“ (BfR, 2007). Ein Forschungsprojekt sollte nun Aufschluss darüber geben, wie hoch die Triphenylmethanfarbstoffrückstände im Filet und weiteren Geweben behandelter Fische unterschiedlicher Spezies sind. Neben MG und LMG wurden bzw. werden auch noch Kristallviolett (KV) und Leukokristallviolett (LKV) sowie Brillantgrün (BG) untersucht. Dafür wurden Karpfen mit MG oder BG oder KV in überwachten Feldversuchen gemäß GVP (gute veterinärmedizinische Praxis) behandelt und die daraus gewonnenen Proben analysiert.

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