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Evaluierung von Erkenntnissen und Maßnahmen von Landwirten, Schlachtbetrieben und Veterinärbehörden bei der Umsetzung des (Evaluierung Aktionsplan Ringelschwanz (Schwein))

Projekt

Produktionsverfahren

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Produktionsverfahren


Förderkennzeichen: REFORDAT-477
Laufzeit: 14.04.2020 - 31.12.2022
Fördersumme: 200.000 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Stichworte: Tierschutz, Ringelschwanz, Kupierverzicht, Schwanzbeißen

Im Wesentlichen geht es darum, die mit der Umsetzung des Aktionsplans Kupierverzicht (Schweine)" bisher gewonnen Erfahrungen fachwissenschaftlich aufzuarbeiten und Empfehlungen für eine Fortschreibung des Aktionsplans zu erarbeiten. Der Aktionsplan sieht ein schrittweises Hineinwachsen in den Kupierverzicht vor. In Westeuropa werden Ferkeln üblicherweise innerhalb der ersten Lebenstage die Schwanzspitzen gekürzt, weil dies als eine effektive Maßnahme zu Verminderung des Risikos von Schwanzbeißen angesehen wird. Schwanzbeißen bei Schweinen tritt fallweise auf und ist bei heranwachsenden Tieren schwer zu behandeln. Verletzungen, bis hin zu Todesfällen und Verwürfe am Schlachthof, wegen entzündlicher Veränderungen im Fleisch sind oftmals die Folge. Tierschutzrechtlich ist das Kürzen der Schwanzspitze nur in besonderen Einzelfällen zulässig, nicht aber als Routinemaßnahme. Kommt es zu gehäuftem Schwanzbeißen, sind zunächst vielfältige betriebliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko weiterer Vorfälle dieser Art zu minimieren. Da es sich beim Schwanzbeißen jedoch um ein multifaktorielles Geschehen handelt, ist es in der Praxis oftmals schwierig, auf das prophylaktische Schwänzekürzen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen verantwortbar verzichten zu können. Die dem Kupieren von Ringelschwänzen zugrundeliegende Problematik ist sehr komplex, so dass diese nicht etwa durch veterinärbehördliche Maßnahmen ordnungsbehördlich gelöst werden können. Der Aktionsplan Ringelschwanz geht auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen zurück, um auf das hier übliche routinemäßige Kürzen von Ferkelschwänzen praxisnah absehbar verzichten zu können. Die Evaluierung soll auf verschiedenen Ebenen erfolgen und die Kontrolle der Umsetzung mit einbeziehen. Während die ordnungsbehördliche Überprüfung der Umsetzung bundesweit erfolgt, wird die inhaltliche Evaluierung des Aktionsplans zunächst exemplarisch auf Landesebene (NRW) durchgeführt. In diese Studie werden bereits die Kontrollergebnisse auch aus den anderen Bundesländern vergleichend mit einbezogen. In Abhängigkeit dieser Ergebnisse wird eine weiterführende Erhebung auf Bundesebene zu prüfen und abzustimmen sein. Nachfolgend wird die geplante Vorgehensweise der beiden Evaluierungsebenen skizziert:1. Individuelle Betriebsanalysen: Abstimmung eines Erhebungsbogens, Auswertung der betrieblichen Risikoanalysen mithilfe des Erhebungsbogens, Stichprobenartiger Abgleich der Angaben in der Risikoanalyse mit dem Vor-Ort-Zustand. Der Abgleich erfolgt in Kooperation mit freiwilligen Bestandstierärzten. 2. Bundesweite Überprüfung der Umsetzung des Aktionsplans auf Grundlage der Kontrollergebnisse aus den Ländern. 3. Zurverfügungstellung der Ergebnisse - die Ergebnisse werden den Ländern und allen sonstigen Beteiligten zur Verfügung gestellt.

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