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Auswirkungen einer Filtration auf die Zusammensetzung von Honig in Hinblick auf einen sicheren Verfälschungsnachweis

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Ernährung und Verbraucherschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: AiF 14450 BG
Laufzeit: 01.01.2005 - 31.12.2007
Fördersumme: 287.500 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Nach der Honigverordnung vom 16. Januar 2004 ist eine Filtration dieses Naturprodukts zulässig. Dadurch werden dem Honig Kristallisationskeime entzogen und damit auch die Pollen. Die biologische und geographische Herkunft eines Honigs mittels mikroskopischer Pollenanalyse ist somit nach der Filtration nicht mehr feststellbar, und Beimischungen von billigen filtrierten Honigen zu hochwertigen Produkten könnten vorgenommen werden, ohne dass diese erkannt werden. Eine Ultrafiltration von Honigen, wie sie seit einigen Jahren in China genutzt wird, um Antibiotika- Rückstände, vor allem Chloramphenicol, aus dem Honig zu entfernen, ist in Deutschland durch den Gesetzgeber nicht erlaubt. Bei diesem Prozess, bei dem Aktivkohle als Adsorptionsmittel zum Einsatz kommt, werden dem Produkt auch viele honigeigene Bestandteile entzogen. Beimischungen von ultrafiltriertem Honig waren bisher nicht nachweisbar, wodurch die einheimischen Imker und Abfüller geschädigt wurden, die einen redlichen Handelsbrauch betreiben. Ziel des Forschungsvorhabens war es, analytische Methoden zu entwickeln, um in Honigmischungen einen illegalen Zusatz sowohl von filtrierten als auch von ultrafiltrierten Honigen festzustellen.

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