Logo des Forschungsinformationssystems Agrar und Ernährung

Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung

Informationsportal des Bundes und der Länder

Untersuchung der Veränderung der Informationskultur der für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden sowie der in diesem Bereich tätigen Unternehmen durch das Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) am 01.05.2008

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Ernährung und Verbraucherschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: 2808HS024
Laufzeit: 22.05.2009 - 31.12.2010
Fördersumme: 96.300 Euro
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Internetauftritte von Bundes- sowie von obersten und oberen Landesbehörden breite Informationsangebote zum Verbraucherinformationsgesetz offerieren, wohingegen Mittel- und Kommunalbehörden nur in 4 von 43 getesteten Fällen Informationen zum VIG anbieten. Als Positivbeispiel sticht die Stadt Duisburg heraus. Bei einer vertiefenden Betrachtung von 14 Behördenauftritten im Zeitablauf fällt auf, dass sechs Monate nach Inkrafttreten des VIG fünf behördliche Internetauftritte Informationen zum VIG enthalten. Die Zahl erhöhte sich auf sieben bis zum Oktober 2009. Mit Ausnahme von Informationen über die Verfahrensdauer und zu möglichen Rechtsmitteln bieten alle sieben Internetauftritte einem dem VIG angemessenem Informationsgehalt. Die bereits festgestellten Defizite bei den Internetauftritten der Mittel- und Kommunalbehörden spiegelten sich auch bei der Auswertung der schriftlichen Befragungen der behördlichen Anbieter wider. Die Rücklaufquote der Fragebögen beläuft sich auf knapp 60 %. Dabei ist anzumerken, dass von dieser Quote rund 90 % auf die untersuchten Internetanbieter entfallen, die Informationen zum VIG auf ihren Plattformen präsentieren. Über 30 % der befragten Behörden planen mittelfristig eine Aktualisierung ihrer Internetpräsenz mit VIG-Informationen. Einige Behörden haben die Möglichkeit ergriffen, proaktive Veröffentlichungen im Sinne von § 5 Absatz 1 Seite 2 VIG auf ihrer Internetseite zu schalten. Veröffentlicht wurden u.a. Verbraucherinformationen zu Pestizidrückständen in Obst und Gemüse in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern sowie Verbraucherinformationen zu Hygienemängeln bei Gaststätten und Imbisseinrichtungen in Berlin-Pankow und im Saarland. Als weitere positive Beispiele können die namentliche Veröffentlichung aufgrund von Verstößen gegen das Weingesetz in Heilbronn sowie Veröffentlichungen von Analyseergebnissen zu Melamin in Säuglingsnahrung angeführt werden.

mehr anzeigen weniger anzeigen

Fachgebiete

Erweiterte Suche