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Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung

Informationsportal des Bundes und der Länder

Auswertung der Anwendungserfahrungen mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sowie Erarbeitung von konkreten Empfehlungen für Rechtsänderungen

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Ernährung und Verbraucherschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: 2808HS025
Laufzeit: 01.05.2009 - 31.12.2010
Fördersumme: 199.325 Euro
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung

Zum Stichtag der Untersuchung waren von den 487 erhobenen Anträgen 378 abschließend bearbeitet. Von diesen war in circa der Hälfte der Fälle der Informationszugang gewährt, bei 29,9 % zurückgewiesen worden. In den meisten Fällen wurden die vom Gesetz vorgegebenen Fristen eingehalten. Zu Fristüberschreitungen kam es insbesondere bei umfangreichen Globalanträgen. Die vom Gesetz insoweit festgelegte Bearbeitungsfrist erscheint angesichts der nach den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls vorgesehenen Verfahrensvorschriften zum Schutz von Drittbetroffenen als zu knapp. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wurde keine Gebühr erhoben, in nur 6 Fällen mehr als 250 Euro. Angesichts der durch die Anfragen verursachten Kosten insbesondere für die Beantwortung umfassender Globalanfragen kann von überhöhten Gebührenforderungen keine Rede sein, wohl aber von einer deutlichen Subventionierung der Informationsgewährung durch die öffentliche Hand. Für Verbraucher ist allerdings die Gebührenerhebung vor allem wegen der unterschiedlichen Regelungen auf Bundes- und Länderebene wenig transparent. Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des VIG wurde abgelehnt, da eine Vielzahl spezieller Informations- und Kennzeichnungspflichten im deutschen und europäischen Recht festgeschrieben sind. In der öffentlichen Diskussion wird dies häufig verkannt. Ebenso, dass neben dem VIG weitere Informationsansprüche bestehen, beispielsweise nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über Finanzdienstleistungen sowie nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Es wird aber empfohlen, die vorhandenen gesetzlichen Informationsrechte abzustimmen und zu systematisieren und durch Sonderregelungen für sachspezifische Besonderheiten zu ergänzen.

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Fachgebiete

Ausführende Einrichtung

Fachbereich Rechtswissenschaften

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