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Untersuchung von illegal mit dem Fluggepäck nach Deutschland verbrachte Lebensmittel auf nicht-endemische zoonotische Erreger (Brucella, '2010:Trichinella')

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Ernährung und Verbraucherschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: BfR-BIOS-08-1322-406
Laufzeit: 01.04.2009 - 31.12.2010
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Obwohl nach EU Verordnung (EG) Nr. 745/2004 Lebensmittel aus Drittländern nicht ohne Veterinärkontrollen in die EU verbracht werden dürfen, werden jährlich alleine am Frankfurter Flughafen ca. 17.500 kg Lebensmittel aus dem Fluggepäck von Passagieren beschlag-nahmt. Das Einbringen solcher potentiell gesundheitlich bedenklicher Lebensmittel kann zu der Einschleppung in Deutschland seltener Erkrankungen führen. Die Trichinellose und Brucellose sind vorwiegend solche Importkrankheiten, die im Ausland erworben werden oder durch Lebensmittelimporte hervorgerufen werden. Um die Risiken eines Eintrags dieser zoonotischen, lebensmittelassoziierten Erreger abzuschätzen, sollen relevante Lebensmittel (rohes Fleisch, Rohwürste, Rohmilch-Produkte), die illegal mit dem Fluggepäck nach Deutschland eingeführt und im Rahmen von Kontrollen beschlagnahmt wurden, auf Brucellose- und Trichinellose Erreger untersucht werden.

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Fachgebiete

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