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Nachweis von Flavophospholipol in Futtermitteln

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: BfR-SiN-08-1322-426
Laufzeit: 01.04.2009 - 31.12.2009
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Flavophospholipol (Flavomycin, Bambermycin, Moenomycin) ein Antibiotikum, war als Futterzusatzstoff sowohl zur Förderung des Wachstums als auch zur Verhütung der Kokzidiose in der EU zugelassen.Antibiotika führen durch Beeinflussung der gastro-intestinalen Flora zu einer besseren Futterverwertung und somit zu einer Steigerung des Wachstums. Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Nebenwirkungen (insbesondere die Ausbildung von Resistenzen) wurde die Zulassung der Antibiotika zur Wachstumsförderung bei Tieren zurückgenommen. Seit 01.01.2006 ist die Verwendung und das Inverkehrbringen von Flavophospholipol als antibiotischer Wachstumsförderer in der EU verboten [2]. Dagegen ist in den USA der Einsatz von Flavophospholipol in sub-therapeutischen Dosen (0,5 ? 20 mg/kg) bei Schwein, Rind und Geflügel weiterhin erlaubt. Zum Nachweis dieser Substanz in Futtermitteln ist eine mikrobiologische Methode im Rahmen der achten Richtlinie 78/633/EWG vorgeschrieben [1]. Diese Methode kann als Screening Assay verwendet werden, da sie preiswert, zuverlässig und einfach zu handhaben ist. Aufgrund unspezifischer Reaktionen des verwendeten Mikroorganismus mit Bestandteilen aus komplexen Matrices oder mit anderen zugelassenen oder auch verbotenen Antibiotika können bei einem mikrobiologischen Assay falsch positive Ergebnisse erhalten werden. So wurde 2008 in einem Biertreber Gemisch mit diesem Assay Flavophospholipol nachgewiesen. Erste Untersuchungen mit einer noch in der Entwicklung befindlichen LC-MS Methode konnten dieses Ergebnis nicht bestätigen.Eine Methode zur Kontrolle der Einhaltung des Verbotes bzw. der zweifelsfreien Absicherung eines positiven Ergebnisses aus dem mikrobiologischen Assay ist daher in der amtlichen Überwachung notwendig.

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