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Evaluierung der Effektivität kollektiver Rechtschutzinstrumente für Verbraucher im nationalen Recht und rechtliche Bewertung ausgewählter Ansätze zu ihrer Fortentwicklung

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Ernährung und Verbraucherschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: 2809HS011
Laufzeit: 17.11.2009 - 17.11.2010
Fördersumme: 155.781 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung

'Im Kontext der Entwicklungen auf Gemeinschaftsebene ist es für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wichtig, einen Überblick über die Effektivität der auf nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Instrumente des kollektiven Rechtschutzes zu erhalten. Dabei sollen auch ggf. bestehende Lücken im System aufgedeckt werden. Es ist zu untersuchen, ob und wie solche Lücken auf nationaler Ebene sinnvoller Weise geschlossen werden können. I. Empirischer Teil Die spezifischen kollektiven Verbraucherschutzmechanismen sind empirisch zu untersuchen, um so eine Datengrundlage für die Evaluierung der Effektivität des existierenden Instrumentariums zu schaffen. o Folgende Rechtsinstrumente sind empirisch zu untersuchen: - Unterlassungsklage gem. § 1 UKlaG bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), - Unterlassungsklage gem. § 2 UKlaG bei Verstoß gegen sonstige Verbraucherschutzgesetze, - Anspruch gem. § 8 UWG auf Beseitigung und Unterlassung unlauterer Wettbewerbshandlungen, - Gewinnabschöpfungsanspruch gem. § 10 UWG, - Einziehungsklage gem. § 79 Abs. 2 Nr. 3 ZPO bzw. Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG a.F. II. Untersuchung bestehender kollektiver Rechtschutzinstrumente des Verbraucherschutzes auf ihre Effizienz und mögliche Ansätze zur Fortentwicklung a) § 1 UKlaG - Unterlassungsklagen bei AGB b) Unterlassungsklage gem. § 2 UKlaG c) Anspruch nach § 8 UWG d) Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG e) Einziehungsklage nach § 79 Abs. 2 Nr. 3 ZPO III. Neuartige kollektive Rechtschutzinstrumente'

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