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Messung des Kundennutzens der Anlageberatung

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Ernährung und Verbraucherschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: 2810HS013
Laufzeit: 30.12.2010 - 30.09.2011
Fördersumme: 133.096 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung

'Die Messung des Kundennutzens der Anlageberatung dient drei Zielen: 1. Der einzelne Verbraucher sollte die Geeignetheit seiner Anlage beurteilen und seine Anlagestrategie anpassen können. 2. Das einzelne Finanzunternehmen sollte seine interne Vertriebssteuerung stärker am Kundennutzen orientieren können. 3. Im Markt der Finanzunternehmen sollte ein Wettbewerb im Hinblick auf den Kunden-nutzen der Beratung entstehen können. Es besteht Entscheidungshilfebedarf darüber, nach welchen Methoden eine Messung des Kundennutzens möglich und sinnvoll ist und auf welcher Grundlage deren Anwendung in der Praxis erfolgen sollte. Die Öffentlichkeit soll darüber aufgeklärt werden, welchen Nut-zen und welche Methoden im Hinblick auf die Messung des Kundennutzens der Anlage-beratung bestehen. Es ist außerdem zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, damit der Kun-dennutzen für den betroffenen Verbraucher und die Öffentlichkeit transparent wird. Hier-bei sind auch mögliche gesetzliche Maßnahmen zu diskutieren. Folgende Sachverhalte sind wissenschaftlich zu bearbeiten: 1. Bestandsaufnahme bestehender Aktivitäten und Systeme zur Messung des Kundennut-zens der Anlageberatung 2. Darlegung und Bewertung von Instrumenten zur Messung des Kundennutzens im Hin-blick auf Bankeinlagen, Finanzinstrumente und Kapitallebensversicherungen; hierbei sollen die Instrumente die Wertentwicklung der Anlage und das in der Anlage enthal-tene Risiko berücksichtigen und für Anlageentscheidungen der Verbraucher, für die in-terne Vertriebssteuerung der Finanzunternehmen und für einen Vergleich zwischen den Marktteilnehmern geeignet sein 3. Darlegung und Bewertung legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen, die auf die Anwendung der Instrumente in der Praxis zielen'

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