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Nachweissysteme für Hemmstoffe im Hinblick auf die Änderung der Milch-Güteverordnung vom Dezember 2010 (BMELV-Erlass AZ 423-44215/0003)
Projekt
Förderkennzeichen: MRI-MF-08-103
Laufzeit: 01.05.2011
- 31.12.2014
Forschungszweck: Angewandte Forschung
1. Weiterentwicklung eines integrierten Nachweissystems für in Betracht kommende Hemmstoffe (u.a. Antibiotika) in der Milch auf Erzeuger-Milchsammelwagenebene in Verbindung mit entsprechenden validierten Methoden. 2. Beschreibungen nicht amtlicher Methoden für die 'Sammlung der Routinemethoden' gemäß § 2 Absatz 6 der Milch-GüteVO (Aktualisierung) 3. Qualitätssicherung nicht amtlicher Nachweismethoden Nach der Milch-GüteVO ist der Brillantschwarz-Reduktionstest (§64 LFGB L 01.01-5) als Testmethode zum Nachweis von Hemmstoffen vorgeschrieben. Hiermit wird aber nur eine begrenzte Anzahl von Antibiotika nachgewiesen. Nach § 2 Absatz 6 der Milch-GüteVO können die Länderbehörden andere Verfahren zulassen als das Referenzverfahren, wenn diese gleichwertig und an diesen auszurichten sind. Nach der VO (EG) Nr. 470/2009 Titel IV, Kapitel II, Artikel 21 werden die geeigneten Analyseverfahren für pharmakologisch wirksame Stoffe, für die gemäß Artikel 14 Rückstandshöchstmengen festgesetzt wurden, von den EU-Referenzlaboratorien vorgeschlagen. Hier werden explizit keine Testverfahren angegeben. Um die Methoden nach der Milch-GüteVO an der amtlichen Methode auszurichten, können die Normen ISO13969 und ISO18330 als Validierungsverfahren für Screeningmethoden angewendet werden. Nach der Entscheidung der Kommission Nr. 2002/657/EG dürfen Analyseverfahren, die validiert sind und die geforderten Mindestleistungsgrenzen erfüllen als Screeningverfahren gemäß Richtlinie 96/23 EG eingesetzt werden (Anhang 2.2 Screeningmethoden). Für die Qualitätssicherung der „neuen“ Methoden müssen Mindestanforderungen erarbeitet und definiert werden. Für die Untersuchung müssen die nachzuweisenden Substanzen sowie die Anzahl der kleiner MRL Konzentrationen erfassten Substanzen definiert werden. Diese Mindestanforderungen können aber auch durch Kombinationen geeigneter Testsysteme erfüllt werden. Hierfür müssen einige repräsentative Substanzen aus den jeweiligen antibiotisch wirksamen Gruppen ausgewählt werden. Für die Erarbeitung einer standardisierten Vorgehensweise müssen exemplarisch Schnelltests sowie mikrobiologische Tests von verschiedenen Herstellern anhand dieser ausgewählten Substanzen überprüft werden. Für diese Untersuchungen kann auf eine umfangreiche Sammlung des Instituts von lyophilisierten Proben aus Ausscheidungsversuchen ('incurred' Proben) sowie auf die Milchviehherde der Versuchsstation Schädtbek zurückgegriffen werden. Ziel ist es, eine Vorgehensweise zu erarbeiten, die flexibel auf die Veränderungen der eingesetzten Substanzen in der Praxis reagieren kann. Dabei muss das Augenmerk auch auf die verbreiteten pH abhängigen Testmethoden (Indikator: Bromkresolpurpur) sowie andere kommerziell erhältlichen Screeningmethoden gelegt werden. Hauptproblem ist der einheitliche Umgang mit Milch, bei der Hemmstoffe nachgewiesen wurden bzw. eine einheitliche Sanktionierung dieser Befunde. Hierzu sollen Nachweismethoden überprüft und entsprechende Verfahren entwickelt werden.
Bis Januar 2013 wurden verschieden Testsysteme miteinander verglichen und die Nachweisgrenzen mittels Standards überprüft. Die Herstellung der eigenen mikrobiologischem Testsystem mit den Testkeimen B. Cereus (Empfindlich gegenüber Tetrazycline) und E. Coli (Empfind gegenüber Chinolone) wurde wieder etabliert und deren Nachweisgrenze überprüft und im Vergleich zu kommerziell erhältlichen Systemen verglichen.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Lebensmittelchemie
Rahmenprogramm
Förderprogramm
Ausführende Einrichtung
MRI - Institut für Sicherheit und Qualität bei Milch und Fisch (MRI-MF)