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Transfer von THC und THC-Metaboliten

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: BfR-SiN-08-1322-635
Laufzeit: 01.04.2015 - 31.12.2017
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Für das Jahr 2015 wurden in Deutschland 49 Hanfsorten zum Anbau zugelassen. Für ihre Zulassung als Nutzhanf dürfen die Sorten nach Verordnung (EG) Nr. 1307/2013 einen maximalen Gehalt von 0,2% Tetrahydrocannabinol (THC) aufweisen und müssen im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sein. Der Anbau der Sorten Carmagnola und Bialobrzeskie war im Jahre 2015 nicht mehr gestattet, da der THC-Gehalt aller Proben in zwei aufeinander folgenden Jahren den zulässigen Höchstgehalt überschritten hatte. In der Tierernährung finden sowohl der Nutzhanf als auch seine Nebenprodukte Verwendung; Nebenprodukte der Gewinnung von Hanffasern können zudem auch als Tiereinstreu verwendet werden. Futtermittel aus Nutzhanf dürfen in Deutschland zur Ernährung von Lebensmittel liefernden Tieren eingesetzt werden. Sowohl beim Menschen als auch bei verschiedenen Tierarten wurde nachgewiesen, dass ein Transfer von THC in die (Mutter-)Milch stattfindet. Ergebnisse von Untersuchungen zur Quantifizierung des Übergangs von THC aus nutzhanfhaltigen Futtermitteln bzw. Einstreu aus Nutzhanf in die Milch von Kühen liegen bisher jedoch nur in sehr begrenztem Umfang vor. Daten zu Transferraten und zur Dauer der Ausscheidung von THC in die Milch von Kühen, denen nutzhanfhaltige Futtermittel verabreicht wurden, fehlen. Alle bisher angewandten Analysemethoden erfassen in der Regel die Gehalte an Gesamt-THC, also die Kombination aus der psychoaktiven Form des THC und seiner psychoinaktiven Vorstufe, der Tetrahydrocannabinolsäure (THCA). Somit sind die real vorhanden Gehalte der psychisch wirksamen Substanz weder im Futtermittel noch in der Milch bekannt. In dem Projekt sollen Transferraten ermittelt und das Ausscheidungsverhalten als Folge einer Akkumulation der psychoaktiven Substanz THC im Fettgewebe betrachten werden, wobei methodisch sichergestellt wird, dass die Ergebnisse nicht durch Anteile der psycho-inaktiven Vorstufe maskiert werden. Gegenwärtig ist eine wirklichkeitsnahe Einschätzung eines gesundheitlichen Risikos für den Verbraucher als Folge des Verzehrs von Milch, welche von Kühen stammt, die mit nutzhanfhaltigen Futtermitteln gefüttert wurden, nicht möglich. Mit dem Projekt werden Daten generiert, die eine Schätzung der Exposition des Verbrauchers gegenüber der psychoaktiven Substanz THC zulässt, und damit die Voraussetzung für eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos des Verbrauchers schafft. Bei Verwendung von Nebenprodukten des Hanfanbaus zur Fütterung Lebensmittel liefernder Tiere im Rahmen der Deutschen bzw. Europäischen Eiweißstrategie muss gewährleistet sein, dass die Produkte sicher sind und dass auch unter Bedingungen eines „Ab-Hof-Verkaufs“ von Milch oder deren Verarbeitungsprodukte die Eintrittswahrscheinlichkeit eines gesundheitliches Risiko infolge der Aufnahme von psychoaktiven Formen des THC unwahrscheinlich oder praktisch ausgeschlossen werden kann.

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