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Nachweis von GVO in Futtermitteln und tierischen Lebensmitteln

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: MRI-FL-08-4003
Laufzeit: 01.01.1998 - 31.12.2009
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Gentechnisch veränderte Pflanzen gelangen seit geraumer Zeit sowohl über tierische Futtermittel als auch Lebensmittel in die Lebensmittelkette. Aus diesem Grunde müssen einerseits Möglichkeiten gefunden werden, gentechnisch veränderte Pflanzen mittels Analyse eindeutig zu identifizieren und mit Inkrafttreten der EU-Verordnungen 1829/2003 u. 1830/2003 GVO und Konsolidierung in Lebensmitteln zu quantifizieren und zu kennzeichnen. Andererseits muss sichergestellt werden, dass Transfer und Integration von gentechnisch veränderter DNA auf den menschlichen Organismus nicht zur Schädigung des Konsumenten führt. Voraussetzung für die GVO-Analytik ist die genaue Kenntnis über Art und Ort der Veränderung in den Genen. Der Nachweis von GVO kann zuverlässig durchgeführt werden, während zur Zeit nur eine semiquantitative Bestimmung mittels real time PCR möglich ist. Ein Übergang von Pflanzen-DNA aus dem Bereich der gentechnischen Veränderung von Bt-Mais auf tierisches Gewebe konnte in Fütterungsversuchen nicht nachgewiesen werden.

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