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Ökologische Begleitforschung zum Greening der Gemeinsamen Agrarpolitik

Projekt

Produktionsverfahren

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Produktionsverfahren


Förderkennzeichen: TI-LR-08-PID1715
Laufzeit: 01.04.2015 - 30.03.2018
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik hat die EU-Kommission eine umweltfreundlichere „grünere“ 1. Säule beschlossen. Wie wirksam die Greening-Maßnahmen für den Natur- und Umweltschutz sind, wird allerdings kontrovers diskutiert. In verschiedenen Projekten gehen wir deshalb der Frage zur Wirksamkeit nach. Der deutliche Artenrückgang in der Agrarlandschaft, anhaltend hohe Nährstoffeinträge in Böden und Gewässer sowie europäische und globale Vorgaben zum Schutz der Biodiversität machen eine stärkere Ökologisierung der Landwirtschaft notwendig. Um diesen Erfordernissen Rechnung zu tragen, hat die EU-Kommission mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) das „Greening“ eingeführt. Es soll die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft stärken. Ein Teil der Direktzahlungen aus der 1. Säule ist seit dem 1. Januar 2015 an Landbewirtschaftungsmethoden gebunden, die den Klima- und Umweltschutz fördern und drei Maßnahmen betreffen: - Anbaudiversifizierung: Die meisten Betriebe mit mehr als 30 ha Ackerfläche müssen mindestens drei Kulturen anbauen. Der Flächenanteil der Hauptanbaukultur darf maximal 75% betragen, der Anteil der beiden anderen Kulturen muss jeweils mindestens 5% einnehmen. Betriebe mit 10 bis 30 ha Ackerland müssen mindestens zwei verschiedene Kulturen anbauen, wobei die Hauptkultur nicht mehr als 75% der Fläche einnehmen darf. - Erhalt des Dauergrünlandes: Dauergrünland, das in Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten liegt, ist als umweltsensibles Grünland ausgewiesen worden und unterliegt einem vollständigen Umwandlungs- und Pflugverbot. Dauergrünland, das nicht als umweltsensibel eingestuft ist, kann ausschließlich nach Genehmigung umgewandelt werden. Eine Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn an anderer Stelle Dauergrünland im selben Umfang neu angelegt wird und der Anteil von Dauergrünland in der Region zwischen 2012 und 2015 nicht mehr als 5% abgenommen hat. - Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen auf Ackerflächen: Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerland müssen 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen ausweisen. Verschiedene Flächentypen kommen hierfür in Betracht, von denen ein Teil eine Nutzung ermöglicht (z.B. Kurzumtriebsplantagen, Zwischenfrüchte), ein anderer Teil hingegen nicht (z.B. Brachflächen, Landschaftselemente). Unter bestimmten Voraussetzungen sind Betriebe von den Greening-Maßnahmen ausgenommen, so z. B. Betriebe des ökologischen Landbaus. Wie wirksam die neuen Greening-Maßnahmen sein werden und ob der hohe Verwaltungs- und Kontrollaufwand verhältnismäßig ist, wird aktuell kontrovers diskutiert. Eine Halbzeitbewertung der Europäischen Kommission im Jahr 2017 soll Aufschluss darüber geben, inwiefern die Maßnahmen dem Erhalt der biologischen Vielfalt sowie dem Wasser-, Klima- und Bodenschutz dienen. Darauf basierend kann es ab 2018 zu Änderungen des Greenings kommen. Am Thünen-Institut für Ländliche Räume laufen mehrere Projekte, die sich mit den Auswirkungen des Greenings auf den Naturschutz befassen (siehe Links und Downloads). Ihre Ergebnisse sollen zur Ableitung von praxisnahen Empfehlungen zur Evaluierung der GAP-Reform im Jahr 2017 dienen. In den Projekten werten wir vor allem Betriebsdaten der Länder aus, um mehr über die Auswahl, die Umsetzung und die ökologische Wirksamkeit der Greening-Maßnahmen zu erfahren. Die unterschiedlichen Schwerpunkte der Projekte decken alle drei Maßnahmenbereiche zur stärkeren Ökologisierung der Landwirtschaft ab.

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