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Auswirkungen einer Filtration auf die Zusammensetzung von Honig in Hinblick auf einen sicheren Verfälschungsnachweis
Projekt
Förderkennzeichen: AiF 14450 BG
Laufzeit: 01.01.2005
- 31.12.2007
Fördersumme: 287.500 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Nach der Honigverordnung vom 16. Januar
2004 ist eine Filtration dieses Naturprodukts zulässig.
Dadurch werden dem Honig Kristallisationskeime
entzogen und damit auch die Pollen.
Die biologische und geographische Herkunft eines
Honigs mittels mikroskopischer Pollenanalyse
ist somit nach der Filtration nicht mehr feststellbar,
und Beimischungen von billigen filtrierten
Honigen zu hochwertigen Produkten könnten
vorgenommen werden, ohne dass diese erkannt
werden.
Eine Ultrafiltration von Honigen, wie sie seit
einigen Jahren in China genutzt wird, um Antibiotika-
Rückstände, vor allem Chloramphenicol,
aus dem Honig zu entfernen, ist in Deutschland
durch den Gesetzgeber nicht erlaubt. Bei diesem
Prozess, bei dem Aktivkohle als Adsorptionsmittel
zum Einsatz kommt, werden dem Produkt
auch viele honigeigene Bestandteile entzogen.
Beimischungen von ultrafiltriertem Honig waren
bisher nicht nachweisbar, wodurch die einheimischen
Imker und Abfüller geschädigt wurden,
die einen redlichen Handelsbrauch betreiben.
Ziel des Forschungsvorhabens war es, analytische
Methoden zu entwickeln, um in Honigmischungen
einen illegalen Zusatz sowohl von filtrierten
als auch von ultrafiltrierten Honigen
festzustellen.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Verfahrenstechnik Lebensmittel
Ausführende Einrichtung
Institut für Innovationen im Lebensmittel- und Umweltbereich e.V. (IILU)