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Landwirtschaftliche Rentenbank: Zweckvermögen
Förderprogramm
Träger:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderer:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Strukturelle Ziele:
Zusammenarbeit mit der Praxis,
Industrielle Forschung,
Einzelprojektförderung
Eine dauerhaft wettbewerbsfähige Agrarwirtschaft ist auf Innovationen angewiesen. Das bei der Rentenbank gebildete Zweckvermögen des Bundes unterstützt bei der Finanzierung von innovativen Projekten in der Land- sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung. Hierzu gehören die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Auch die konzeptionelle Planung und der Entwurf von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie Studien zur technischen Durchführbarkeit sind förderfähig. Dies beinhaltet auch die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten, sofern es sich bei den Prototypen notwendigerweise um das kommerzielle Endprodukt handelt und ihre Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre. Bei der anschließenden Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten werden die daraus erzielten Einnahmen von den förderfähigen Kosten abgezogen. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderungsfähig sind Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllen: - Das Vorhaben entspricht in besonderem Maße den Zielen der Bundesregierung im Bereich der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und ist geeignet, als Beispiel zu wirken. - Das Vorhaben ist geeignet, Erfahrungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bestimmter umweltfreundlicher, tierschutzgerechter oder produktionstechnischer Verfahren bzw. bestimmter betriebswirtschaftlicher oder finanzierungstechnischer Verhältnisse zu sammeln. Hierzu gehören auch Vorhaben zur Erprobung neuer Formen der Landbewirtschaftung oder der Tierhaltung. - Das Vorhaben dient in besonderem Maße der Diversifizierung der Einkommensquellen für landwirtschaftliche Familien. Dies schließt die Schaffung von Erwerbsalternativen für Landwirte und ihre Familienmitglieder im ländlichen Raum ein. Das Förderverfahren ist zweiteilig. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist für die fachliche Prüfung von Fördervorhaben aus dem Innovationsfonds sowie aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zuständig. Nach telefonischer Rücksprache mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Interessenten eine kurze Projektskizze (siehe unten) einreichen. Sofern diese als förderwürdig eingestuft wird, kann ein formeller Antrag eingereicht werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung prüft den Antrag fachlich und ist während der Projektlaufzeit fachlicher Ansprechpartner. Der Förderbescheid ergeht durch die Landwirtschaftliche Rentenbank, die damit Zuwendungsgeber ist.
Projekte des Förderprogramms "Landwirtschaftliche Rentenbank: Zweckvermögen"