DFG - Forschungsgroßgeräte
Förderprogramm
Förderfähige Kosten:
Investitionen
Träger:
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Förderer:
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Strukturelle Ziele:
Förderung von Exzellenzzentren
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft kann im Rahmen des Förderprogramms 'Forschungsgroßgeräte' nach Artikel 91b GG in Kofinanzierung mit dem jeweiligen Sitzland Forschungsgroßgeräte an Hochschulen fördern. Die Investitionsvorhaben für die Hochschulforschung müssen sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Geräte müssen weit überwiegend der Forschung dienen, d.h. die Notwendigkeit ihrer Beschaffung und ihrer Nutzung muss allein mit dem Einsatz in der Forschung begründet sein. Darüber hinaus darf das Gerät auch in der Lehre und/oder Krankenversorgung eingesetzt werden. Diese Gebiete werden bei der Beurteilung der Notwendigkeit nicht berücksichtigt.