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Beurteilung der Wirksamkeit von bioziden Wirkstoffen und Biozid-Produkten einschließlich Koordination
Projekt
Förderkennzeichen: JKI-GF-08-1211
Laufzeit: 01.01.2013
- 31.12.2021
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung
Die Zulassungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragt das JKI eine Bewertung der biologischen Wirksamkeit eines Biozid-Produkts durchzuführen und das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Chemikaliengesetz (ChemG) zu prüfen, soweit es sich um Wirkstoffe handelt, zu denen im Waldschutz aus dem Pflanzenschutzbereich besondere Kenntnisse vorliegen. Im Rahmen der Bewertung ist die Einhaltung der festgelegten Grundsätze zu prüfen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in Anhang VI der Richtlinie 98/8/EG in der jeweils jüngsten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung festgelegt.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Pflanzenschutz
- Forstwirtschaft