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Einbindung von Indikatoren und Bezugswerten (Benchmarks) in menschenrechtliche Überwachungsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Nahrung

Projekt

Produktionsverfahren

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel „Produktionsverfahren“. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Produktionsverfahren


Förderkennzeichen: 06HS023
Laufzeit: 01.09.2007 - 31.08.2009
Fördersumme: 190.962 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Die von der FAO-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung sind eine Handreichung für die Regierungen der Mitgliedstaaten zur Beseitigung von Hunger und Unterernährung. Insbesondere Leitlinie 17 (Monitoring, Indikatoren, Benchmarks) stellt jedoch viele Verwaltungsapparate vor Probleme. Den staatlichen Behörden in zahlreichen Mitgliedstaaten fehlt zumeist das erforderliche theoretische Hintergrundwissen sowie das praktische Know-how, wie Indikatoren und Benchmarks beim nationalen Monitoring konkret zu verwenden sind. Im Rahmen eines aus Mitteln des BMELV geförderten, zwischenzeitlich abgeschlossenen Projektes haben Wissenschaft und Vertreter der Zivilgesellschaft sich auf eine gemeinsame Liste mit Indikatoren für das Recht auf Nahrung geeinigt. Ein völkerrechtlicher Umsetzungsmechanismus, der diese Indikatoren in die Arbeit internationaler Überwachungsgremien einbindet, fehlt. Ziel des geplanten Vorhabens ist deshalb die Entwicklung eines General Comment zu diesen Indikatoren und Benchmarks sowie die Erstellung eines Handbuchs zur Erläuterung der Freiwilligen Leitlinie 17. Die Ergebnisse sollen in 3 bis 4 Ländern getestet werden.

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Fachgebiete

Ausführende Einrichtung

Abteilung Rechtswissenschaft

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