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Erhöhung des Datenschutzniveaus zugunsten der Verbraucher
Projekt
Förderkennzeichen: 2804HS052
Laufzeit: 08.04.2005
- 01.03.2006
Fördersumme: 58.051 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Im Rahmen des Forschungsauftrages sind nachfolgende Sachverhalte wissenschaftlich zu untersuchen: Darstellung der geltenden Rechtslage in Deutschland hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten bei Verbraucherverträgen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Kundenkarten (Kundenbindungssystemen) und den Einsatz der RFID-Technik (Radio Frequency Identification). Hierbei ist zu unterscheiden nach der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Erfüllung eines Vertragsverhältnisses und der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung für andere, weitergehende Zwecke (z.B. die Erstellung von Kundenprofilen etc.). Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Einwilligung des Betroffenen (Verbraucher) als Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch die Unternehmen zu? Welche Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern bestehen für Unternehmen hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Verbraucher? Welche Auskunfts- und sonstigen Rechte stehen den Verbrauchern im Rahmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung? In welchem Umfang sind den Verbrauchern ihre diesbezüglichen Rechte bekannt? In welchem Umfang werden diese Rechte von den Verbrauchern wahrgenommen? Untersuchung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf eventuelle Defizite hinsichtlich eines effektiven Verbraucherschutzes. Auf welche Weise können diese Defizite beseitigt werden? Untersuchung, ob und ggf. welche Defizite bei der staatlichen Kontrolle der Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bestehen. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um für die Verbraucher mehr Transparenz und Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch die Unternehmen zu verschaffen? Auf welche Weise können Selbstverpflichtungen der Unternehmen oder die Durchführung freiwilliger Zertifizierungen (Datenschutzaudits) zu einer Einhaltung bzw. Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechtes der Verbraucher beitragen?
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Betriebswirtschaftslehre
- Kommunikationswissenschaften
Rahmenprogramm
Förderprogramm
Ausführende Einrichtung
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)