Auf unserer Webseite verwenden wir Cookies, die unter „Cookie-Einstellungen anpassen“ näher beschrieben werden. Notwendige Cookies werden für grundlegende Funktionen der Webseite benötigt, um eine optimale Nutzung zu ermöglichen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Webseite einwandfrei funktioniert. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Diese ermöglichen es uns, die Webseite stetig zu verbessern und Ihr Nutzererlebnis zu optimieren. Ihre Einwilligung zur Nutzung der Statistik-Cookies ist freiwillig und kann in der Datenschutzerklärung dieser Webseite unter „Cookie-Einstellungen“ jederzeit widerrufen werden.
Regulierung der Herbst-Zeitlose (Colchicum autumnale L.) in extensiv genutztem Grünland
Projekt
Förderkennzeichen: 25073
Laufzeit: 01.12.2007
- 30.04.2012
Fördersumme: 202.892 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
n extensiv genutzten, aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Grünlandbeständen ist stellenweise in den letzten Jahren eine Wiederausbreitung der sehr giftigen Herbst-Zeitlose (Colchicum autumnale L.) zu beobachten. Schon bei geringen Anteilen der Pflanze im Futter ist die Möglichkeit der Vermarktung des Heus stark eingeschränkt. Ziel der Justus-Liebig-Universität Gießen war es daher, in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien, mit den Oberen Naturschutzbehörden, den Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen, dem Forstamt Groß-Gerau sowie Haupt- und Nebenerwerbslandwirten eine naturschutzkonforme Managementstrategie zur Regulierung der Herbst-Zeitlose zu entwickeln, dabei aber die vergesellschafteten naturschutzfachlich wertvollen Pflanzenarten zu schonen.
Beim Prüfen unterschiedlicher Mahdregime zeigte sich, dass das effektivste Zurückdrängen der Herbst-Zeitlose durch einen frühen Schnitt Ende April/Anfang Mai möglich ist. Zu diesem Zeitpunkt ist das Verhältnis zwischen Nährstoffgehalten in oberirdischer Biomasse und Speicherorganen am größten und ein Schnitt bewirkt den größtmöglichen Ressourcenentzug. Um einen ausreichenden zweiten Aufwuchs zu gewährleisten und die Samenschüttung der Begleitflora zu ermöglichen, sollte der zweite Schnitt zur Futternutzung Ende Juni bis Mitte Juli stattfinden. Die frühen Mahdtermine müssen insbesondere in Naturschutzgebieten mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Grünland