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Charakterisierung des Lebensmittel-Zusatzstoffes Calciumcarbonat (E 170) im Hinblick auf die Partikelgröße und weitere chemisch-physikalische Eigenschaften

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: MRI-LBV-08-2021-9
Laufzeit: 01.02.2021 - 28.02.2023
Forschungszweck: Experimentelle Forschung

Calciumcarbonat ist ein unter der E-Nummer 170 zugelassener Lebensmittel-Zusatzstoff. Verwendung findet E 170 beispielsweise als Farbstoff, Trägerstoff, Rieselhilfsmittel und Säureregulator. Bislang gibt es zwar Anforderungen bezüglich der Reinheit des in Lebensmitteln verwendeten Calciumcarbonats nicht jedoch an dessen Partikelgrößenverteilung. 2011 wurde E 170 im Rahmen einer Re-Evaluierung für die Verwendung in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen außer Kindern unter 12 Wochen von der EFSA neu bewertet. In der Scientific Opinion finden sich einige Angaben zu Eigenschaften (z. B. Partikelgrößen, Reinheit) von Calciumcarbonat. Eine Bewertung für die Verwendung in Lebensmitteln für Kinder liegt noch nicht vor; die dazu notwendigen Daten wurden im Rahmen eines EFSA Calls abgefragt, in dem auch Spezifikationen hinsichtlich Partikelgröße und Partikelgrößenverteilung abgefragt wurden. Dieser neuen Anforderung an die Charakterisierung von Lebensmittelzusatzstoffen trägt auch der in der Abstimmung befindliche Leitfaden der EFSA zu den technischen Anforderungen für den Nachweis von kleinen bzw. Nanopartikeln in Lebens- und Futtermittelanwendungen Rechnung. Im Hinblick auf die Lebensmittelkennzeichnung von potentiell nanomaterialhaltigen Lebensmitteln ist zudem die Erfassung von Partikeln kleiner als 100 nm notwendig. Im Rahmen des Projektes soll der Rohstoff E 170 in isolierter Form sowie in ausgewählten Lebensmitteln analysiert werden. Dazu sollen für die Produktproben zunächst Aufarbeitungsmethoden zur Isolierung und Detektion des CaCO3 erarbeitet werden. Morphologie der Partikel sowie Größe und Größenverteilungen sollen mit den am LBV zur Verfügung stehenden Methoden (statische Lichtstreuung, dynamische Bildanalyse, Elektronenmikroskopie und gegebenenfalls ICP-MS) ermittelt werden. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden sollen untersucht und miteinander verglichen werden. Die so gewonnenen Daten können einen wichtigen Beitrag leisten, falls es in der Lebensmittel-Zulassungs-Verordnung (wie in dem Call bereits angeklungen) zu einer Spezifikation der Partikelgröße und -größenverteilung kommen sollte.

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