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Geräteklassifizierung zur Pflanzenschutzmitteleinsparung auf Basis von Anlagerungs- und Wirksamkeitsversuchen im Obst- und Weinbau

Projekt

Umwelt- und Ressourcenschutz

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Umwelt- und Ressourcenschutz


Förderkennzeichen: kA-LTZ-09
Laufzeit: 01.10.2021 - 30.09.2024
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Stichworte: Einsparung von Pflanzenschutzmitteln, Anlagerungs- und Wirksamkeitsversuche, Anlagerungsmessungen, Geräteklassifizierung

Bei dem geplanten Verbundprojekt handelt es sich um ein Vorhaben zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln im Obst- und Weinbau. Dazu soll eine Geräteklassifizierung zur Pflanzenschutzmitteleinsparung auf der Grundlage von Anlagerungs- und Wirksamkeitsversuchen entwickelt werden. Die Anlagerungsmessungen mit verschiedenen Sprühgeräten sollen dabei der Grundstein für die Klassifizierung sein. Um verschiedene Geräte miteinander zu vergleichen, bedarf es vergleichbarer und reproduzierbarer Messergebnisse. Daher sollen für die Anlagerungsmessungen künstliche Laubwände erstellt werden. Um die Modelle zu validieren, sollen auch Messungen in natürlichen Obst- und Rebanlagen durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Validierung des Modells wird für den Obst- und Weinbau eine neue Methode zur Messung der Anlagerung definiert. Parallel werden Wirksamkeitsversuche im Obst- und Weinbau durchgeführt. Hierbei soll überprüft werden, ob bei Geräten mit überdurchschnittlicher Anlagerungseffizienz mit reduzierten Aufwandmengen gearbeitet werden kann und damit eine vergleichbare biologische Wirkung gegenüber Standardanwendungen sichergestellt ist.
Ziel des Projekts ist es, eine Geräteklassifizierung zu etablieren, aus der sich reduzierte Aufwandmengen zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln ableiten lassen. Mit der angestrebten Klassifizierung sollen auch Geräte ohne besondere technische Einrichtungen wie Sensoren oder Recyclingeinrichtungen zum Auffangen nicht angelagerter Spritzbrühe hinsichtlich ihres Pflanzenschutzmittel-Einsparpotentials kategorisiert werden. Diese Klassifizierung soll auch im Rahmen der Risikobewertung bei der Pflanzenschutzmittelzulassung berücksichtigt werden.

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