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Effektivität des Verbraucherrechtschutzes: Rahmenfestlegungen des Gemeinschaftsrechts

Projekt

Produktionsverfahren

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Produktionsverfahren


Förderkennzeichen: 2804HS033
Laufzeit: 07.03.2005 - 30.06.2006
Fördersumme: 28.316 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Der Nutzwert der Rechtsansprüche von Verbrauchern hängt wesentlich von der konkreten Ausgestaltung der Rechtsfolgen, des Verfahrensrechtes etc. ab. Da europäisches Gemeinschaftsrecht in wesentlichen Bereichen das deutsche Verbraucherschutzrecht determiniert, kommt insbesondere den europäischen Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Ausgestaltung für den Nutzwert der o. g. Rechtsansprüche erhebliche Bedeutung zu. Der nationale Gesetzgeber ist also in zunehmenden Umfang bei der Ausgestaltung des rechtlichen Umfeldes gebunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) greift dabei verstärkt über den sogenannten Grundsatz der Effektivität ein. So dürfen beispielsweise nationale Verfahrensregeln die Inanspruchnahme von Verbraucherrechten nicht übermäßig erschweren, z. B. durch zu hohe Kosten oder zu kurze Fristen. Die genaue Kontur des Effektivitätsgrundsatzes im Verbraucherrecht und seine praktischen Konsequenzen sind für Deutschland aber bislang nicht rechtssystematisch aufgearbeitet worden und zum Teil erheblich umstritten. Problematisch sind nach den bisherigen Erfahrungen dabei generell u. a. Rechtsfolgen/Rückabwicklungsvorschriften, Verfahrens- und Beweislastregeln, Verjährungsvorschriften und Fristenregelungen, Kostenregelungen sowie die Verfügbarkeit kollektiven Rechtsschutzes. Hierzu gibt es bisher jedoch lediglich auf einzelne Punkte beschränkte isolierte Ausarbeitungen. Eine über punktuelle Einzelfragen hinausgehende Untersuchung des deutschen Rechts unter Anwendung eines systematisch erarbeiteten Rahmens des Effektivitätsgrundsatzes fehlt bisher. Im Rahmen des Forschungsauftrages sind die folgenden Sachverhalte wissenschaftlich zu bearbeiten: Erarbeitung und Darstellung des Effektivitätsgrundsatzes mit speziellem Bezug auf das Verbraucherrecht; Analyse und Bewertung des nationalen Rechts auf eventuelle Defizite; Ausarbeitung von zumindest exemplarischen Vorschlägen, wie die festgestellten Defizite beseitigt werden können.

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Fachgebiete

Ausführende Einrichtung

Fachbereich Rechtswissenschaft

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