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Erarbeitung wissenschaftlich basierter Empfehlungen für die Vorgehensweise bei Wiedereinschleppung von BHV-1 in NRW-Bestände

Projekt

Produktionsverfahren

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Produktionsverfahren


Förderkennzeichen: keine Angabe
Laufzeit: 19.10.2016 - 28.02.2017
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Stichworte: BHV-1, Boviner Herpes Virus Typ 1

Deutschland befindet sich derzeit in der Endphase der Sanierung der Bovinen Herpes-virusinfektion Typ 1 (BHV-1). Ein Großteil der Bundesländer besitzt bereits den Status als BHV-1 freie Region. Seit einigen Monaten wird allerdings ein gehäuftes Auftreten von BHV-1-Neuinfektionen in freien Regionen beobachtet (Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen). Dies führt zur Unsicherheit auf Seiten der Betriebsleiter/innen über den tatsächlichen Status der eigenen Tiere bzw. die Sicherheit der mit negativen Untersuchungsergebnissen zugekauften Tiere. Ob die Ursache für die Infektionen BHV-1-freier Bestände tier- oder umweltassoziiert ist, ist bis heute nicht eindeutig geklärt und die genauen Einschleppungs­mechanismen werden kontrovers diskutiert. Möglich sind Infektionen/ Erregerausscheidungen über vermeintlich als BHV-1-negativ klassifizierte Tiere, die nur geringe Reaktionen des Immunsystems aufweisen und zudem unterhalb der Detektionsgrenze liegen (sogenannte seronegative latente Carrier-Tiere). Auch im Rahmen der Sanierung der Betriebe sind eine Reihe von Fragen nicht systematisch untersucht worden und werden deshalb oft einzelfallbezogen entschieden. Darunter Fragen zum Herdenmanagement während der Sanierungsphase, zur Tilgung von Reagenten, zu Untersuchungszeitpunkten und -intervallen, zum Gesamtzeitraum der intensiveren Beprobung, zur Untersuchungsart sowie zum Zeitplan für die Remontierung.Dieser Forschungsantrag soll daher a) eine genauere Diagnostik der möglichen Rückzugsorte von Herpesviren in nachweislich BHV-1-positiven und –negativen Tieren geben, b) das konkrete Ergebnis einer anlassbezogenen Reinigung und Desinfektion durch quantitative mikrobiologische Untersuchen aufzeigen, c) die möglichen Wege der Erregereinschleppungen und -ausbreitungen in Rinderhaltenden Betrieben zwischen verbleibenden negativen Tieren, der Umgebung und den neuen Tieren aufzeigen, d) mögliche Anpassungen der bisherigen Vorgehensweise für eine zukünftige (Wieder-)Einschleppung von BHV-1 in freie Bestände bzw. Regionen heraus arbeiten, e) eine exemplarische Kosten-Nutzen-Analyse im Hinblick auf die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen (Test-and-remove) ermöglichen  f)und die Latenz von BHV-1 in den Ganglien infizierter Rinder näher beleuchten.Durch die momentan sich in der Schlussphase befindliche Eliminierung von BHV-1-positiven Tieren im Rheinland würde sich eine ideale, evtl. letztmögliche und vor allem konkrete Situation für diesen Antrag ergeben, in dem zukunftsorientiert eine weitergehende Diagnostik der Erregerreservoire mit der praktischen Umsetzung der Dekontamination und gezielten Biosicherheitsmaßnahmen in rinderhaltenden Betrieben kombiniert wird. Diese Situation ist unter normalen Umständen, d.h. Wiedereinschleppungen von BHV-1 in freie Tierbestände bzw. freie Regionen, nicht möglich, da diese Ereignisse nicht planbar und daher für einen Forschungsantrag nicht darstellbar sind. Des Weiteren wird bei diesen Situationen kaum Zeit und Raum für die Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen bleiben bzw. wird erschwerend zur spontanen Situation, der Zutritt noch weiterer Personen auf den Betrieb verständlicherweise durch die Betriebsleiter in den seltensten Fällen zugelassen.Es wird an dieser Stelle darauf explizit verwiesen, dass es nicht Ziel des Forschungsantrages ist, die letzten BHV-1-Reagenten aus NRW-Beständen zu entfernen. Dieser Antrag basiert auf einer freiwilligen Teilnahme von Landwirten. Zudem sind die verbliebenen Betriebe mit den BHV-1-Reagenten den Antragstellern unbekannt. Somit besteht auch keine Möglichkeit der Kontrolle bzw. der direkten Ansprache in Frage kommender Landwirte durch die Antragsteller mit der Aufforderung der Teilnahme an diesem Projekt. Eine Beschleunigung der Reagentenfreiheit des Rheinlandes wird durch die Projektdurchführung unterstützt.

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