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Wissenschaftliche Beratung und Begleitung bayerischer Legehennenbetriebe bei der Haltung nicht-schnabelkupierter Legehennen im Hinblick auf Prävention von und frühzeitige Reaktion auf das Auftreten von Federpicken und Kannibalismus, Folgeprojekt 2. Stufe

Projekt

Umwelt- und Ressourcenschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Umwelt- und Ressourcenschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Umwelt- und Ressourcenschutz


Förderkennzeichen: 16-18
Laufzeit: 01.07.2016 - 31.08.2017
Forschungszweck: Angewandte Forschung

In alternativen Legehennenhaltungen kommt es regelmäßig zum Auftreten der Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus, woraus nicht nur tierschutzrechtliche, sondern auch wirtschaftliche Probleme erwachsen (unter anderem Gefiederschäden, erhöhte Verlustraten, abfallende Legeleistung, höhere Futterkosten infolge der mangelhaften Befiederung (Bestman, 2013)). § 6 (1) des nationalen Tierschutzgesetzes verbietet das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Dennoch wird das Schnabelkupieren in vielen Betrieben noch routinemäßig durchgeführt, was mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde bisher erlaubt ist. Dabei handelt es sich lediglich um eine Symptombekämpfung, die die Ursachen für Federpicken und Kannibalismus nicht beseitigt. Der Eingriff selbst löst nicht nur akute Schmerzen aus, sondern kann auch chronische Schmerzen hervorrufen. Eine im Juli 2015 geschlossene freiwillige Vereinbarung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. und des Bundesverbands Deutsches Ei e.V. sieht vor, dass ab dem 1. August 2016 bei den Küken, die für die Legehennenhaltung in Deutschland vorgesehen sind, in den Brütereien keine Schnäbel mehr gekürzt werden. Ab 1. Januar 2017 soll in Legehennenhaltungen in Deutschland auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen verzichtet werden (BMEL, 2015). BMEL sieht in diesem Zusammenhang den Bedarf an Grundlagenforschung zum Komplex Federpicken/Kannibalismus bei Legehennen als weitgehend gedeckt an, zu wichtigen anwendungsorientierten Einzelfragen, insbesondere zum Einfluss des Herden- und Haltungsmanagements, auch im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung von Praxisprojekten, wird jedoch weiter Forschungsbedarf gesehen. Die Ursachen für die Entstehung von Federpicken und Kannibalismus sind multifaktoriell. Es werden viele Faktoren wie die Genetik der Tiere, die Fütterung, die Aufzucht und die Haltung im Legebetrieb diskutiert. Dass von einem multifaktoriellen Geschehen ausgegangen werden muss, wurde auch im Rahmen des Projektes 'Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei Legehennen in Praxisbetrieben' bestätigt. An diesem zwei Legedurchgänge umfassenden Projekt nahmen 16 konventionelle Betriebe mit Boden- oder Freilandhaltung teil. Derzeit läuft das Folgeprojekt 'Wissenschaftliche Beratung und Begleitung bayerischer Legehennenbetriebe bei der Haltung nicht-schnabelkupierter Legehennen im Hinblick auf Prävention von und frühzeitige Reaktion auf das Auftreten von Federpicken und Kannibalismus', um die gewonnenen Erkenntnisse auf einer breiten Basis teilnehmender Betriebe anzuwenden und die Risiken für die Entstehung von Federpicken und Kannibalismus zu minimieren. Das Herden- und Haltungsmanagement steht dabei im Fokus. Für dieses Folgeprojekt konnten 50 Praxisbetriebe gewonnen werden, die ihren Betrieb (oder einen Teil davon) freiwillig auf die Haltung nicht-schnabelkupierter Legehennen umstellen möchten. Diese Betriebe wurden zu Beginn ihrer Legeperiode intensiv untersucht (Eingangsuntersuchungen; Risikofaktoren: Aufzucht, Haltung und Management im Legebetrieb, bereits vorhandene Gefiederschäden) und dann anhand einer Risikoeinstufung (inklusive Benchmarking, nach dem der Tierhalter einschätzen kann, in welchem Risikobereich er sich im Vergleich zu anderen Tierhaltern befindet) beraten und begleitet. Durch die Beratung zu Beginn der Legeperiode sollte möglichst vermieden werden, dass es zu einem Ausbruch von Kannibalismus oder Federpicken kommt bzw. in einem solchen Fall sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um Tierverluste zu vermeiden. Da die Betriebe zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Juli 2015 bis April 2016) Junghennen einstallen, können die Eingangsuntersuchungen voraussichtlich erst im April 2016 abgeschlossen werden. Dadurch verzögert sich auch die laufende Begleitung der Betriebe während der Legeperiode (durchschnittlich alle zwei Monate im Verlauf der Legeperiode, nach Bedarf öfter). Die 2. Stufe des Folgeprojektes dient der Abschlussuntersuchung aller Betriebe zur epidemiologischen Auswertung der Umstellung auf die Haltung nicht-schnabelkupierter Legehennen. Zugleich soll durch die bei der Abschlussuntersuchung erhobenen Daten die bei der Erstuntersuchung vorgenommene Einstufung der Betriebe in bestimmte Risikogruppen validiert werden.

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